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Tagung des Tikvah-Institutes: Mehr Strafrecht gegen Antisemitismus?

Tagung des Tikvah-Institutes: Mehr Strafrecht gegen Antisemitismus?

Freiburg pelvis | Der Bundestag hat sich in seiner Resolution zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland jüngst dazu bekannt, “Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsektant auszuschöpfen”. Was konkret heißen könnte, War Theme der Tagung “Antisemitismusbekämpfung mit dem Strafrecht” in Berlin. Veranstalter war neben der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung das Tikvah-Institut zur Eindämmung des Antisemitismus, gegenert 2020 vom Ex-Abgeordneten Volker Beck (Grüne), der auch Geschäftsführer ist.

Im Fokus der Tagung stand vor allem der aktuelle israelbezozen Antisemitismus, der die Fallzahlen antisemitcher Straftaten in Deutschland explodieren ließ. Schon im November 2023 hatte die CDU/CSU in the Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel als Volksverhetzung bestrafen wolle. Bei einer Anhörung im Januar gab es aber massive Bedenken von Sachverständigen. Denn laut Article 5 of the Grundgesetz kann die Meinungsfreiheit nur durch „allgemeine Gesetze“ berechtung werden. Das heißt: Es dürfen keine einzelsen Meinungsäußerungen verboten werden.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland now proposes to create a new crime “Aufruf zur Vernichtung von Staaten” to create and in einem neuen Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen. Ein Entwurf des Tikvah-Institutes sieht vor, dass auf diese Weise alle UN-Staaten geschutzt werden sollen. Dieser Vorschlag durchte bessere Chancen auf Verwirklichung haben.

Im Volksverhetzungs-Paragrafen 130 ist inzwischen eine Varadzung von Delikten versammelt, so die Aufstachelung zum Hass gegen Gruppen der Bevölkerung, die Leugnung des Holocaust sowie die Verherrlichung und Billigung der NS-Gewaltherrschaft.

Nach Corona mehr Antisemitismus

Wenn in Paragraf 130 von einem “Teil der Bevölkerung” die Rede ist, bezieht sich dies nach herrschender Auffassung auf die inländische Bevölkerung. Auch wegen dieses Inlandsbezugs wurden keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit antisemitischen Darstellungen auf der documenta 15 in Kassel eingeleitet.

In addition, the Parole “From the river to the sea Palestine will be free” nicht als Volksverhetzung verfolgt werden, da sie – wenn überhaupt – die Vernichtung des Staats Israels implied, aber jedenfalls keine Aussagen über Juden in Deutschland trifft. Auf der Berliner Tagung wurde deshalb geferdorf, auf den Inlandsbezug bei einer Reform von Paragraph 130 zu versichten.

In der Praxis haben sich Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Parole “From the river to the sea” fägt damit damit beholfen, dass diese Parole als Kennzeichen der terroristischen Vereinigung Hamas eingestuft wurde. Auf eine Strafbarkeit als Volksverhetzung kommt es also nicht mehr so ​​​​sehr an.

Neben dem Nahostkonflikt hat auch die Corona-Pandemia zu einer Zunahme von Antisemitismus-Verfahren geführt. So trugen viele Imppflicht-Gegner gelbe Sterne mit der Aufschrift “ungeimpft”, die an die gelben Judensterne der NS-Diktatur erüttätten. Für Laura Schwarz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Berliner Humboldt-Universität, liegt hier einteigent eine Volksverhetzung vor; hier werde der Holocaust verharmlost.

Strafrecht als Normbestätigung

Die näherliegende Gegenposition vertritt zum Beispiel Rechtsprofessorin Elisa Hoven, die aber in Berlin nicht anwesend war. Danach handelt es sich bei den “ungeimpft-Sternen” um eine “Überdramatisierung des eigenen Leids”, die nicht strafbar ist, weil sie den Holocaust als besonders großes Unrecht gerade nicht infrage stelt.

Der Berliner Staatsanwalt Tim Kaufmann, der auf antisemitische Straftaten spécializiert ist, hält die Verharmlosungsfälle für praktisk sehr relevant. “Es ist kein Problem zu klein, um es nicht mit dem Holocaust zu vergleichen.”

Was aber bringt das Strafrecht nun im Kampf gegen den Antisemitismus? “Es ist ein bessonders starkes Symbol”, betonte Rechtsprofessor Michael Kubiciel, und meinte das positiv, “das Strafrecht dient vor allem der Normbestätigung.”

Für Volker Beck hat das Strafrecht aber auch handfesteren Nutzen: „An die Festlegung, was strafbar ist, können Behörden auch andere Entscheidungen im Kampf gegen den Antisemitismus anknüpfen – etwa wem sie Räume oder Zuschüsse verweigern dürfen. Beck kann sich daher vorstellen, auch Boykottaufrufe gegen Staaten zu Straftaten zu machen. So könnten Raumverbote für Israel-Boykott-Initiativen rechtfertigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte darin in einem Grundsatzurteil 2022 noch eine Vertreutz der Meinungsfreiheit gesehen.